Ortsamt Seehausen
Hasenbürener Landstr. 18 a
28197 Bremen
Tel.: 0421 - 54 01 35
E-Mail: office@oaseehausen.bremen.de
Bitte beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten ab Oktober 2024
(Mo. und Mi. 11-16 Uhr)
Das Ortsamt ist in der Zeit vom 25.11.2024 - 29.11.2024, sowie in den Wochen vom 23.12.2024 - 03.01.2025 nicht besetzt. Wir wünschen Ihnen eine schöne und erholsame Zeit.
Das Ortsamt ist das Rathaus des Stadtteils. Manchmal wird das Ortsamt auch Bürgeramt genannt, hierdurch wird das Engagement des Stadtteils hin zur Bürger- und Serviceorientierung deutlich. Es versteht sich als bürgernaher Ansprechpartner, Wegweiser und Unterstützer.
In der Stadt Bremen ist das Ortsamt eine örtliche Verwaltungsbehörde, die Aufgaben eigenständig wahrnimmt. Diese Aufgaben werden per Rechts- und Verwaltungsvorschrift und von Fachbehörden des Senats an die Ortsämter übertragen. In Bremen gibt es derzeit 17 Ortsämter.
Die stadtbremischen Ortsämter haben die Aufgabe, die bei ihnen wirkenden Beiräte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und ihre Beschlüsse bei den Behörden und anderen zuständigen Stellen zu vertreten. Sie sind verpflichtet, den gegenseitigen Kontakt zwischen den Einwohnern, dem Beirat und den Behörden zu fördern. Sie müssen bei allen Angelegenheiten, die von öffentlichem Interesse sind und ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich betreffen, tätig werden und zudem Wünschen, Hinweisen und Beschwerden aus der Bevölkerung nachgehen.