besteht aus sieben Beiratsmitgliedern.
In der Legislatur 2023 bis 2027 gibt es folgende Sitzverteilung:
Partei | Sitze | |
---|---|---|
CDU | 5 | |
SPD | 2 |
Die Personendaten entnehmen Sie bitte der Rubrik Beiratsmitglieder.
alle Angelegenheit, die im Ortsteil von öffentlichem Interesse sind. Der Beirat befasst sich mit allen aus der Bevölkerung kommenden Wünschen, Anregungen und Beschwerden.
Bremens Stadtteilparlamente sind die Beiräte.
Der Beirat ist das direkt gewählte "Stadtteilparlament" für die Belange des Stadtteils.
Beiräte sind Bremens Stadtteilparlamente mit begrenzten Entscheidungsrechten, aber mit umfassender Beratungszuständigkeit.
Die ehrenamtlichen Beiratsmitglieder werden für vier Jahre direkt von der Bevölkerung gewählt. Die Wahl findet seit 1991 am Tag der Bürgerschaftswahl statt und wird mit gesonderten Stimmzetteln durchgeführt.
In den öffentlichen Beiratssitzungen kann jede Bürgerin und jeder Bürger zu den behandelten Themen Stellung beziehen.
Am Ende der Sitzungen besteht für die Bevölkerung zusätzlich die Möglichkeit, Anfragen unter dem Tagesordnungspunkt "Wünsche und Anregungen" einzubringen.
Der Beirat und das Ortsamt sind in alle Verfahren der Bauleitplanung eingebunden, soweit sie örtliche Belange berühren. Dabei kommt dem Beirat und dem Ortsamt insbesondere die Aufgabe zu, die Interessen des Ortsteils sowie der hier wohnenden Bevölkerung zu vertreten.
Zu jedem Bebauungsplan muss eine Einwohnerversammlung durchgeführt werden, in der die Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt werden.
Die Organisation der Einwohnerversammlung ist Aufgabe des Ortsamtes.
Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen werden die Planentwürfe nicht nur im Amt für Stadtplanung, sondern auch im Ortsamt öffentlich ausgelegt. Dabei besteht die Möglichkeit, Bedenken und Anregungen vorzutragen oder Einwendungen einzureichen.